Beschreibung
In einem eigens geschaffenen Mitteilungsblatt werden die Tätigkeit und Verfügungen des, laut Verordnung vom 28. August 1940 eingesetzten, „Stillhaltekommissar für das Organisationswesen in Luxemburg“ Franz Schmidt festgehalten.
Der Stillhaltekommissars ist ein wichtiger Hebel zur Gleichschaltung der luxemburgischen Vereinigungen. Organisationen aller Art werden zunächst aufgeführt und unterliegen dann der Meldepflicht. Die Fortführung der Tätigkeit eines Vereins hängt von seiner Zustimmung ab und folgt einem festgelegten Verfahren zur Meldung ihrer Mitglieder und ihrer Vermögenswerte.
Ziel ist es, den Einfluss des Nationalsozialismus innerhalb der luxemburgischen Organisationen sicherzustellen, sich die Vermögenswerte der aufgelösten Vereine anzueignen und gleichzeitig politische Gegner sowie jegliche jüdische Präsenz auf Vereinsebene zu eliminieren.
Von Ende Januar 1941 bis Ende August 1942 erscheinen 8 Nummern. In der letzten Ausgabe teilt der Stillhaltekommissar mit, dass alle bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht behandelten Vereine mit sofortiger Wirkung aufgelöst sind.