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Mitteilungsblatt

In einem eigens geschaffenen Mitteilungsblatt werden die Tätigkeit und Verfügungen des, laut Verordnung vom 28. August 1940 eingesetzten, „Stillhaltekommissar für das Organisationswesen in Luxemburg“ Franz Schmidt festgehalten.

Titel
Mitteilungsblatt
Herausgeber
Stillhaltekommissar für das Organisationswesen in Luxemburg
Drucker
A. Heinesch, Luxemburg
Veröffentlichungszeitraum
Von 30.01.1941 bis 29.08.1942
Zugängliche Ausgaben
Von 30.01.1941 bis 29.08.1942
ISSN
3082-7256

Beschreibung

In einem eigens geschaffenen Mitteilungsblatt werden die Tätigkeit und Verfügungen des, laut Verordnung vom 28. August 1940 eingesetzten, „Stillhaltekommissar für das Organisationswesen in Luxemburg“ Franz Schmidt festgehalten.

Der Stillhaltekommissars ist ein wichtiger Hebel zur Gleichschaltung der luxemburgischen Vereinigungen. Organisationen aller Art werden zunächst aufgeführt und unterliegen dann der Meldepflicht. Die Fortführung der Tätigkeit eines Vereins hängt von seiner Zustimmung ab und folgt einem festgelegten Verfahren zur Meldung ihrer Mitglieder und ihrer Vermögenswerte.

Ziel ist es, den Einfluss des Nationalsozialismus innerhalb der luxemburgischen Organisationen sicherzustellen, sich die Vermögenswerte der aufgelösten Vereine anzueignen und gleichzeitig politische Gegner sowie jegliche jüdische Präsenz auf Vereinsebene zu eliminieren.

Von Ende Januar 1941 bis Ende August 1942 erscheinen 8 Nummern. In der letzten Ausgabe teilt der Stillhaltekommissar mit, dass alle bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht behandelten Vereine mit sofortiger Wirkung aufgelöst sind.

Informationen zum Zugang

Urheberrechtlich geschützte Inhalte. Die Inhalte sind vollständig zugänglich, Online und im Lesesaal der BnL. Der PDFDownload ist verfügbar.