Copyright

Copyright und Nutzungsbedingungen

Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie in unserer F.A.Q-Kategorie

Zugang zu den Inhalten von eluxemburgensia.lu

Sie dürfen die Inhalte von eluxemburgensia.lu gratis lesen, durchsuchen, ausdrucken und downloaden. Grundsätzlich sind die Inhalte von eluxemburgensia.lu über das Internet zugänglich, von einem Ort ihrer Wahl wie zum Beispiel ihrer Wohnung. Einige Sammlungen, wie zum Beispiel die Postkartensammlung, sowie vereinzelte Artikel oder Fotos sind jedoch nur über Computer innerhalb der Räumlichkeiten der Nationalbibliothek zugänglich, auf Wunsch der Rechteinhaber ("Opt-out").

Diese limitierten Zugänge sind mit "Nur zugänglich innerhalb der Nationalbibliothek" oder "Zugang nur in BnL" gekennzeichnet. Der Zugang zur digitalen Sammlung wird von unseren gesetzlich definierten Aufgaben umrahmt: "d'assurer l'accès du plus grand nombre aux collections, y compris par le prêt et par la consultation à distance, en utilisant les technologies les plus modernes de transmission des données." (Loi modifiée du 25 juin 2004 portant réorganisation des instituts culturels de l'Etat)

Nutzung der Inhalte von eluxemburgensia.lu

 

Inhalte, die gemeinfrei sind ("Public Domain"), sind frei benutzbar, inklusive kommerzieller Zwecke. Diese Inhalte sind durch das folgende Icon gekennzeichnet:

No Copyright

Inhalte, die nicht gemeinfrei sind, sind durch das Urheberrecht geschützt. 

Geschützte Inhalte sind nur in Übereinstimmung mit den Einschränkungen und Ausnahmen des luxemburgischen Urheberrechts verwendbar. Falls ihre Nutzung nicht erlaubt ist durch die gesetzlichen Ausnahmen und Einschränkungen, so müssen sie die Erlaubnis des Autors sowie allen anderen Rechteinhabern (Verleger, Übersetzer, Illustrator, etc.) einholen. Weitere Informationen zu den rechtlichen Ausnahme- und Schrankenbedingungen finden Sie unter: "Geschützte Werke".

Geschützte Inhalte sind durch folgendes Icon gekennzeichnet:

In Copyright

und zusätzlich, falls geschützte Inhalte nur in den Räumlichkeiten der Nationalbibliothek zugänglich sind, durch den Hinweis "Nur zugänglich innerhalb der Nationalbibliothek" oder "Zugang nur in BnL".

Quellenangaben

Eine korrekte Quellenangabe setzt sich wie folgt zusammen:

  • bei einem Zeitungsartikel : NAME, Vorname des Autors. Titel des Artikels. In: Titel der Zeitung, Jahr, Ausgabe (Erscheinungsdatum), Seite
  • bei einem Auszug aus einem Buch : NAME, Vorname des Autors. Titel des Buches. Ausgabeort: Name des Verlegers, Jahr, Seite
  • bei einem Plakat : NAME, Vorname des Artisten. Titel des Plakates. Ausgabeort: Name des Verlegers, Jahr

gefolgt vom Vermerk "digitalisiert von der Nationalbibliothek Luxemburg, www.eluxemburgensia.lu"

Fügen Sie bitte auch nach Möglichkeit den direkten Link von eluxemburgensia.lu hinzu. Dieser Link kann auf eine Ausgabe, eine Seite oder einen einzelnen Artikel hinweisen. Die Links sind über das Symbol "Kette" abrufbar und können danach kopiert und eingefügt werden.

Bitte beachten sie dass viele Nutzungen die durch die Einschränkungen und Ausnahmen des Urheberrechts erlaubt sind, eine korrekte Quellenangabe erfordern.

Gemeinfreie Werke ("Public Domain")

Die Urheberrechte schützen Werke nur für eine begrenzte Zeit. Die Schutzfrist beträgt grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Diese Frist wird berechnet ab dem 1. Januar des Jahres, das auf das 70. Todesjahr des Urhebers folgt. Wenn ein Werk nicht mehr durch Urheberrechte geschützt wird, wird es gemeinfrei ("Public Domain") und darf uneingeschränkt genutzt werden, selbst für kommerzielle Zwecke.

Als pragmatischer Ansatz nimmt die Einschränkungen Nationalbibliothek demnach an, dass im Jahr 2013 alle Werke, die vor dem 31. Dezember 1892 erschienen sind, gemeinfrei sind. Im Jahr 2022 verschiebt sich dieses Datum auf den 31. Dezember 1881 usw. Dieser konservative Ansatz kann dazu führen, dass manche gemeinfreie Werke nicht als solche gekennzeichnet sind. Sollten Sie solche Werke auf eluxemburgensia.lu finden, bitten wir Sie uns über folgende E-Mail-Adresse zu benachrichtigen: licensing@bnl.etat.lu.

Weitere Informationen über die Politik der Nationalbibliothek bezüglich der gemeinfreien Werke finden Sie in: "Die Europeana Charta zum Gemeingut". Falls sie weitere Fragen haben so zögern sie nicht und schicken uns eine Email an licensing@bnl.etat.lu.

Bitte beachten sie dass es weitere Rechte Inhaber neben dem ursprünglichen Autor und seinen Erben geben kann. Mehrere Rechte Ebenen können ein einzelnes Werk betreffen, wie zB. Verwandte Rechte, Herausgeber Rechte, Datenbank Rechte, etc. Bitte machen sie sich immer mit der kompletten Gesetzeslage vertraut!

Geschützte Werke

Bestimmte Verwendungen von geschützten Werken sind möglich, ohne die Genehmigung des Urhebers einholen zu müssen. Diese Verwendungen werden durch die Ausnahmen und Beschränkungen des Urheberrechts nach luxemburgischem Recht definiert.

Das geltende Recht wurde am 1. April 2022 aktualisiert und beinhaltet nun die sogenannte „CDSM“-Richtlinie (Copyright in the Digital Single Market): https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2022/04/01/a159/jo

Die wichtigsten Verwendungen, die durch die gesetzlichen Beschränkungen und Ausnahmen erlaubt sind, werden im Folgenden kurz beschrieben.

Einschränkungen und Ausnahmen unterliegen zusätzlichen Bedingungen, die unten nicht aufgeführt sind; einschließlich der nicht-kommerziellen Nutzung und der Verpflichtung, das Werk korrekt zu zitieren (siehe oben: Zitation und Namensnennung).

Bitte lesen Sie immer den vollständigen Gesetzestext!

Art. 10.1 - kurze Zitate, die durch den kritischen, polemischen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder informativen Charakter der Arbeit gerechtfertigt sind, in die sie aufgenommen wurden,

Art. 10.2 - die Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe von Werken ausschließlich zur Veranschaulichung der Lehre oder der wissenschaftlichen Forschung,

Art. 10.2bis - die digitale Nutzung der Werke ausschließlich zu Illustrationszwecken im Rahmen der Bildung,

Art. 10.6 - Karikatur und Parodie,

Art. 10.11 - die Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe von Werken zugunsten von Menschen mit Behinderungen,

Art. 10.16 - Vervielfältigungen und Auszüge von Werken, die zum Zwecke des Text- und Data-Mining rechtmäßig zugänglich sind.

Bei Abweichungen zwischen dem französischen und dem deutschen Text ist der französische Text maßgebend.

Für jede Verwendung, die über die gesetzlichen Ausnahmen und Beschränkungen hinausgeht, müssen Sie die Genehmigung des Autors und/oder eines anderen potenziellen Rechteinhabers einholen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Rechteklärung selbst kein Service der Nationalbibliothek ist.

Automatischer oder systematischer Download

Um eine optimale Nutzung von eluxemburgensia.lu für alle Nutzer gewährleisten zu können, ist das automatische oder systematische Downloaden verboten. Die Nationalbibliothek behält sich das Recht vor solche Downloads zu sperren.

Strukturelle Daten

Die Inhalte von eluxemburgensia.lu wurden nicht nur als Bilder digitalisiert, sondern auch mittels eines halbautomatisierten Prozesses analysiert, um die einzelnen Artikel zu identifizieren, auszuschneiden und die Position jedes Wortes auf einer Seite sowie die gedruckten Buchstaben zu identifizieren anhand von "OCR" (Optical Character Recognition). Ziel ist eine vereinfachte Navigation, die Möglichkeit Inhaltsverzeichnisse aufzustellen, die im Original nicht existieren, wie beispielsweise im Falle von Tageszeitungen, und die Möglichkeit einer Volltextsuche. Die Strukturdaten sind im Format METS/ALTO in einer Datenbank gespeichert und die Nationalbibliothek verfügt exklusiv über das "Sui generis Dantenbankrecht". Wenn Sie Strukturdaten benutzen möchten, benachrichtigen Sie uns über die E-Mailadresse licensing@bnl.etat.lu. Für Informationen technischer Natur (Katalogisierung, Formate, Standards, Prozesse) kontaktieren Sie bitte eluxemburgensia@bnl.etat.lu.

Rechteklärung

Die Nationalbibliothek wahrt die Urheberrechte bezüglich derjenigen Werke welche noch nicht gemeinfrei sind und ersucht die Erlaubnis der betroffenen Autoren und anderer Rechteinhabern, wie zum Beispiel den Herausgebern.

Die Massendigitalisierung von Werken erschwert es ungemein für jedes individuelle Werk die Identitäten aller Urheber sowie aller weiteren potentiellen Rechtinhaber, inklusive ihrer historischen vertraglichen Abhängigkeiten, zu rekonstruieren. Sind die Rechteinhaber kommerzielle Unternehmungen, müssen mögliche Nachfolgeunternehmen identifiziert werden. Sind die Autoren identifiziert, so müssen sie lokalisiert werden und ermittelt werden ob sie noch leben. Sind sie verstorben, so muss ihr Sterbedatum ermittelt werden sowie, im Falle noch nicht erschöpfter Urheberrechte, ihre Erben ermittelt und lokalisiert werden.

Um die Massendigitalisierung und digitalen Zugang zu Werken des 19ten und 20ten Jahrhunderts zu ermöglichen, müssen zusätzliche Bestimmungen in das Urheberrecht eingeführt werden.

Weitere Informationen: Direktive "Verwaiste Werke"Absichtserklärung zu "Vergriffenene Werken", sowie des Projektes Europeana Awareness in dem die Nationalbibliothek mit ihren Projektpartnern an grenzüberschreitender Rechteklärung forscht.

Die Nationalbibliothek steht zur Verfügung für alle Anfragen zusätzlicher Informationen seitens der Autoren oder Rechteinhabern unter der E-Mail-Adresse: licensing@bnl.etat.lu.


F.A.Q.

  • Welche Gesetze gelten in Bezug auf das Urheberrecht?

Das Gesetz vom 1. April 2022 zur Änderung insbesondere des geänderten Gesetzes vom 18. April 2001 über das Urheberrecht, verwandter Schutzrechte und Datenbanken und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/790 (CDSM-Copyright in the digital single market) über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt.

Loi du 1er avril 2022

Loi modifiée du 18 avril 2001 sur les droits d'auteur

  • Wie lange gilt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht besteht während der Lebensdauer des Urhebers und bis zu 70 Jahre nach seinem Tod. In der Praxis kann es manchmal schwer sein, diesen Status zu überprüfen, da es nicht immer möglich ist, den Urheber zu identifizieren, zu lokalisieren und zu kontaktieren, um eine Genehmigung zu erhalten.

  • Sind alle Dokumente, die auf eluxemburgensia.lu eingesehen werden können, urheberrechtlich geschützt?

Nein. Das Urheberrechtsgesetz verleiht den Werken nur einen vorübergehenden Schutz. Der Schutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Diese 70 Jahre werden ab dem 1. Januar nach dem Tod des Urhebers berechnet. Sobald ein Werk gemeinfrei ist, kann es ohne Genehmigung genutzt werden, auch für kommerzielle Zwecke. Diese Inhalte sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet:

No Copyright

  • Wie erkenne ich geschützte Werke auf eluxemburgensia.lu?

Geschützte Inhalte sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet: 
In Copyright

  • Ich möchte Texte oder Bilder aus geschützten Werken verwenden. An wen muss ich mich wenden, um eine Genehmigung zu erhalten?

Die BnL ist nicht der Inhaber der Urheberrechte der Sammlungen, daher kann sie Ihnen keine Genehmigungen erteilen. Sie sind dafür verantwortlich zu prüfen, ob ihre geplante Nutzung unter einer der Ausnahmen (Schranken) des Urheberrechts zulässig ist. Wenn keine Ausnahme anwendbar ist, müssen Sie die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.


In Luxemburg ist Luxorr (Luxembourg Organisation for Reproduction Rights, www.luxorr.lu)  die zuständige Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte. Auf der Grundlage der Aufträge, die sie von den Urhebern und/oder Verlegern sowie den Rechteinhabern erhält, stellt Luxorr Ihnen auf Anfrage Genehmigungen (Lizenzen, Erlaubnisse) für verschiedene analoge und/oder digitale Nutzungen aus, die Sie vornehmen möchten. 

Kontakt Luxorr: info@luxorr.lu

  • Erteilt die BnL Hilfe bei der Suche nach den Rechteinhabern?

Für jede Nutzung, die über die gesetzlichen Ausnahmen und Beschränkungen hinausgeht, müssen Sie die Erlaubnis des Urhebers sowie aller anderen potenziellen Rechteinhaber einholen. Bitte beachten Sie, dass die Klärung der Rechte keine Dienstleistung der Nationalbibliothek ist.

Die Verantwortung liegt letztendlich beim Nutzer, der einen Text oder ein Bild verwendet!

  • Muss ich immer die Quellen angeben?

Ja, die Quelle muss immer korrekt angegeben werden, unabhängig davon, ob das Werk geschützt oder gemeinfrei ist, und unabhängig davon, ob der Autor bekannt ist. Die korrekte Quellenangabe ist eine Voraussetzung, um viele der Nutzungsmöglichkeiten, die durch die Ausnahmen und Beschränkungen des Urheberrechts erlaubt sind, in Anspruch zu nehmen.

Um Ihre Quellen korrekt zuzuordnen, klicken Sie bitte auf das Symbol der "Anführungszeichen" und es wird eine automatisch generierte Quellenangabe angeboten.

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  • Wie kann ich mich mit der BnL in Verbindung setzen?

Die BnL kann über unsere E-Mail-Adresse kontaktiert werden: licensing@bnl.etat.lu.

  • Wo finde ich weitere Erklärungen zum Urheberrecht?

Ein ausführlicher Leitfaden zum Urheberrecht wurde 2021 vom Kulturministerium herausgegeben:

« Guide pratique : Droits d’auteur, droits voisins et autres droits dans le secteur du patrimoine culturel numérique ».

  • Was versteht man unter Urheberrecht?

Das Urheberrecht fällt in die Kategorie des literarischen und künstlerischen Eigentums, das neben dem gewerblichen Eigentum eine der Kategorien des geistigen Eigentums darstellt. Das Urheberrecht setzt sich insbesondere aus geistigem Recht und Vermögensrechten zusammen.

Das Recht, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten, ist eines der Vermögensrechte. Der Urheber des Werkes wird mit der Schaffung seines Werkes ohne jegliche Registrierung zum Inhaber der Urheberrechte. Diese Rechte gehen auf die Erben des Urhebers über. Darüber hinaus kann es sein, dass der Urheber seine Rechte ganz oder teilweise (in Form von Lizenzen oder Verträgen) an eine dritte Person (z. B. einen Verlag) oder eine Verwertungsgesellschaft abgetreten hat.

  • Welche weiteren Rechte sind zu beachten?

Neben den Urheberrechten muss sich ein Nutzer auch mit den Rechten der auf einem Werk abgebildeten Person auseinandersetzen, d. h. mit dem Recht am eigenen Bild, und insbesondere die Datenschutzbestimmungen für jede lebende Person beachten.

Hinzukommen die Rechte auf Ehre und Ruf, die es zu beachten gilt.

Darüber hinaus kann es neben dem ursprünglichen Urheber noch andere Rechte und Rechteinhaber geben. Es kann mehrere Ebenen von Rechten geben, die für ein einzelnes Werk gelten, z. B. verwandte Schutzrechte, Verlagsrechte oder Rechte bezüglich Datenbanken.

  • Wie ist der Schutz von verwaisten Werken?

Wenn der Urheber eines Werkes auch nach sorgfältiger Suche nicht ermittelt werden kann, sind gemäß dem geänderten Gesetz vom 3. Dezember 2015 bestimmte Nutzungen zulässig.

Loi modifiée du 3 décembre 2015 relative à certaines utilisations autorisées des œuvres orphelines. - Legilux (public.lu)

  • Sind Metadaten urheberrechtlich geschützt?

Nein. Sie enthalten beschreibende Informationen, Fakten, die nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen.

  • Ist eine Verletzung des Urheberrechts mit Sanktionen verbunden?

Eine Verletzung des Urheberrechts stellt den Straftatbestand der Fälschung dar, der strafrechtlich verfolgt wird. Diese Verletzung wird auch zivilrechtlich sanktioniert.