1. Über die Lizenzvereinbarung zu vergriffenen Werken
1.1 Überblick
Die Nationalbibliothek Luxemburg (BnL) und luxorr (Luxembourg Organization For Reproduction Rights) haben am 26. November 2024 eine Lizenzvereinbarung unterzeichnet, die die Online-Veröffentlichung von „vergriffenen Werken“ ermöglicht. Diese Initiative dient der Bewahrung und Verbreitung des luxemburgischen Kulturerbes und stellt gleichzeitig eine faire Vergütung für die Rechteinhaber sicher.
1.2 Was sind vergriffene Werke?
Vergriffene Werke sind solche, die nicht mehr über die üblichen kommerziellen Vertriebswege erhältlich sind – unabhängig vom Format. Dazu gehören auch Werke, die nie kommerziell verwertet wurden, wie etwa Publikationen öffentlicher Institutionen und Vereine.
1.3 Funktionsweise der Lizenz
Die BnL identifiziert im Rahmen ihrer Digitalisierungsprojekte potenziell vergriffene Werke. Diese werden anschließend für eine sechsmonatige Wartefrist im EUIPO-Portal für vergriffene Werke gelistet. Während dieser Zeit können Rechteinhaber die Liste einsehen und sich gegen die Aufnahme ihrer Werke entscheiden. Nach Ablauf der sechs Monate werden die Werke über das Portal eluxemburgensia.lu online zugänglich gemacht. Rechteinhaber haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Werke zurückzuziehen – auch nach Ablauf der ursprünglichen sechsmonatigen Wartefrist.
1.4 Rechtlicher Rahmen
Diese Initiative basiert auf:
- Dem geänderten Gesetz vom 18. April 2001 über das Urheberrecht, verwandte Schutzrechte und Datenbanken
- Zuletzt geändert am 1. April 2022 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/790
- Link zur konsolidierten Fassung des Gesetzes (Stand: 1. April 2022)
- Der erweiterten kollektiven Lizenzvereinbarung zwischen der BnL und luxorr
2. Für Nutzer
2.1. Zugang zu vergriffenen Werken
Die digitalisierten Sammlungen der Nationalbibliothek finden Sie auf dem Portal eluxemburgensia.lu oder über den Katalog a-z.lu.
Der Zugang zu vergriffenen Werken hängt vom Standort des Nutzers ab. Online können Werke auf eluxemburgensia.lu durchgesucht und gelesen, allerdings nicht heruntergeladen werden. Im Lesesaal der BnL haben die Nutzer denselben Zugriff, können die Werke jedoch zusätzlich herunterladen – es sei denn, Rechteinhaber haben Einschränkungen festgelegt.
Dieses zweistufige Modell ermöglicht einen breiten Zugang und respektiert gleichzeitig die Rechte der Urheber.
3. Für Rechteinhaber
3.1. Ihre Rechte
Als Rechteinhaber behalten Sie die Kontrolle darüber, wie Ihr Werk zugänglich ist. Sie können an dieser Initiative teilnehmen oder jederzeit Widerspruch einlegen. In diesem Fall kann Ihr Werk weiterhin in den Räumlichkeiten der Bibliothek verfügbar sein. Sie haben zudem die Möglichkeit, den Zugang im Lesesaal zu erlauben, aber Downloads zu untersagen.
3.2. Gründe für einen Widerspruch
Widerspruch einlegen könnte für Sie sinnvoll sein, wenn:
- Sie Ihr Werk wieder kommerziell vertreiben möchten,
- Ihr Werk (unabhängig vom Format) noch erhältlich ist, aber irrtümlich als vergriffen eingestuft wurde,
- Sie nicht an der Initiative teilnehmen möchten.
Sie müssen keinen Grund für Ihren Widerspruch angeben, allerdings kann ein Nachweis über Ihre Rechteinhaberschaft erforderlich sein.
3.3. Fristen und Vergütung
Widerspruch während der ersten 6 Monate: In diesem Fall gibt es keine Vergütung, da das Werk noch nicht online verfügbar gemacht wurde. Ihr Werk bleibt ausschließlich in der BnL verfügbar. Downloads in der BnL sind erlaubt, sofern Sie diese nicht untersagen.
Widerspruch nach Ablauf der 6 Monate: Sie erhalten eine Vergütung. Ihr Werk wird innerhalb eines Monats aus dem Online-Zugang entfernt, bleibt aber in der BnL verfügbar. Downloads in der BnL sind erlaubt, sofern Sie diese nicht untersagen.
3.4. Bestätigung des Status als vergriffenes Werk
Sie können jederzeit den Status Ihres Werks als vergriffen bestätigen. Dafür kann ein Nachweis Ihrer Rechteinhaberschaft erforderlich sein. In diesem Fall erhalten Sie eine einmalige Vergütung, unabhängig vom Zeitpunkt der Bestätigung. Auch nach der Bestätigung können Sie sich später noch abmelden – jedoch wird die Vergütung pro Werk nur einmal ausgezahlt.
3.5. Vergütungsstruktur
Für Werke, die früher kommerziell erhältlich waren, gilt eine einmalige Vergütung, deren Höhe vom Veröffentlichungsjahr abhängt, insbesondere davon, ob das Werk vor oder nach 1981 veröffentlicht wurde.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Vergütung:
- Ihr Werk muss im EUIPO-Portal gelistet sein,
- Sie müssen bei Aufforderung einen Nachweis Ihrer Rechteinhaberschaft erbringen,
- Sie müssen Mitglied von luxorr sein oder werden,
- Und Sie müssen entweder den Status als vergriffenes Werk bestätigen oder nach Ablauf der 6 Monate widersprechen.
Für Werke, die nie kommerziell erhältlich waren, gibt es keine Vergütung.
3.6. Wie können Sie Widerspruch einlegen (opt-out)?
Es wird empfohlen, das EUIPO-Portal zu nutzen, um Ihr Widerspruchsrecht auszuüben. Das Portal bietet eine Nachverfolgung und ein automatisiertes System für eine schnelle Bearbeitung.
(Hinweis: Das EUIPO-Portal ist nur teilweise übersetzt, wir verwenden im Folgenden die englische Version).
Informationen des EUIPO zu den Widerspuchsoptionen (generisch oder spezifisch): https://euipo.europa.eu/out-of-commerce/#/ooc/rightsholders.
Um ein bestimmtes Werk auszuschließen, müssen Sie es zunächst identifizieren. Ausgangspunkt sind die Listen, die Sie im Excel- oder PDF-Format herunterladen können, siehe in diesem Dokument unter „Listen der Werke“.
Diese Listen enthalten eine Spalte mit dem Titel „Permalink vers a-z.lu“ (die alle mit https://persist.lu/ark... beginnen). Dieser Permalink kann auf dem Portal des EUIPO gefunden werden, um einen Opt-out-Antrag zu starten, und verweist auch auf den Katalog der BnL für weitere Informationen.
Wenn Sie den Permalink gefunden haben, gehen Sie auf das EUIPO-Portal: https://euipo.europa.eu/out-of-commerce und klicken Sie auf „Advanced search“. Klicken Sie dann auf „Configure search fields“ und setzen Sie im aufklappenden Menü ein Häkchen bei „Permalink“. Sie können den Permalink nun in das Suchfeld kopieren. Wenn Sie das Werk gefunden haben, verwenden Sie die blaue Schaltfläche „Request opt-out“, um das Widerspruchs-Verfahren einzuleiten.
Sie können sich auch direkt an luxorr wenden. Sie müssen Ihr Werk eindeutig identifizieren :
- Verwenden Sie die Liste und geben Sie an: Autor, Titel und „Permalink vers a-z.lu“.
3.7. Listen der Werke
Eine vollständige Liste der möglichen vergriffenen Werke steht in folgenden Formaten zur Verfügung:
4. Kontakt
Bei Fragen oder für Unterstützung wenden Sie sich bitte an:
luxorr
Adresse: 5, Allée John W. Léonard, L-7526 Mersch
E-Mail: contact@luxorr.lu
Website: www.luxorr.lu
Bibliothèque nationale du Luxembourg (BNL)
Adresse: 37D, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg
E-Mail: licensing@bnl.etat.lu
Website: www.bnl.lu
5. Weiterentwicklung
Die BnL und luxorr planen, jedes Jahr zusätzliche vergriffene Werke in ihre gemeinsame Lizenz aufzunehmen. Die Liste der zusätzlichen Werke wird veröffentlicht und nach einer erneuten 6-monatigen Wartefrist tritt die Lizenz in Kraft.